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| Fragen und Antworten zum Thema Beiträge |
| Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu folgenden Fragen: |
| Werde ich doppelt veranlagt, wenn ich meine Tiere länderübergreifend halte? |
| Wie wirkt sich die BHV1-Freiheit von Rindern auf die Beitragsberechnung 2010 aus? |
| Werden zeitanteilige Beiträge gewährt? |
| Warum sind Pferde beitragspflichtig ? |
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| Fragen |
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| Werde ich doppelt veranlagt, wenn ich meine Tiere länderübergreifend halte? |
- Die Niedersächsische Tierseuchenkasse sieht nach § 1 Abs. 5 Buchstabe e der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen 2010 auf Antrag von einer erneuten Veranlagung ab.
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
- Der Tierbesitzer ist seiner Melde- und Beitragspflicht zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tierseuchengesetzes für das jeweilige Jahr nachgekommen.
- Die Tiere werden nur zeitweise (saisonal) in Niedersachsen gehalten.
- Der Tierhalter muss den Antrag schriftlich bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse einreichen und hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen!
- Hinweis: Der Tierbesitzer kann bei einer Befreiung von der Beitragspflicht in Niedersachsen keine freiwilligen Leistungen im Sinne des § 13 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz beanspruchen.
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| Wie wirkt sich die BHV1-Freiheit von Rindern auf die Beitragsberechnung 2010 aus? |
- statt 9,50 € nur 4,50 € pro Rind.
- Reine Mastbetriebe, die ihren Bestand bis zum Stichtag 03.01.2010 geimpft haben, zahlen statt 9,50 € ebenfalls nur 4,50 € pro Rind.
- Für beide Ermäßigungstatbestände gilt die Vorlage eines Nachweises vom Amtstierarzt über die BHV1-Freiheit bzw. die Durchführung der Impfung.
- Diese Ermäßigung beruht auf § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen 2010.
- Bei Vorliegen einer seuchenhygienischen Einheit (SE) müssen für alle Mitgliedsbetriebe der SE die o.a. Voraussetzungen vorliegen.
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| Werden zeitanteilige Beiträge gewährt? |
- Vom Gesetzgeber ist vorgesehen, dass Bestandsverringerungen oder Abschaffung nach dem 03.01.2010 unberücksichtigt bleiben.
- Grund: Auch wenn die Tiere nur einen kurzen Zeitraum vorhanden sind, besteht während dieser Zeit das Risiko eines Schadenfalles, dass von der Tierseuchenkasse gedeckt werden muss. Zudem zahlt die Tierseuchenkasse auch schadensunabhängige Leistungen wie z.B. Ohrmarken, Beihilfen zu den Kosten tierärztlicher Leistungen und anteilige Tierkörperbeseitigungskosten.
- Die Beitragshöhe, gemäß der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen, bemisst sich nach der Zahl der Tiere, die im Kalenderjahr vorhanden sind.
- Eine entsprechend der Besitzdauer anteilige Beitragsstaffelung ist nach der derzeitigen Beitragssatzung nicht vorgesehen und daher rechtlich nicht zulässig
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| Warum sind Pferde beitragspflichtig ? |
- Pferde sind bereits seit 1972 bundesweit meldepflichtig.
- Pferde sind, wie auch schon in den Jahren 1991–1996, seit 2006 wieder beitragspflichtig.
- Der Grund hierfür sind die Tierkörperbeseitigungskosten, die die Tierseuchenkasse seit 2006 zu 60 % der Gesamtkosten zu tragen hat.
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