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Tierseuchenbekämpfung

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpgunf

Beim Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpfung

Klicken Sie bitte hier






Informationen aus dem Bereich Meldung

>> Meldung <<

Onlinebestandsmeldung 2010

Neu! Wichtiger Hinweis zu Ihrer Stichtagsmeldung!

In diesem Jahr haben Sie nach erfolgter Online-Bestandsmeldung bis zum 17.01.2010 erstmals die Möglichkeit, die von Ihnen gemeldeten Tierzahlen selbst zu korrigieren.

Ist in der Vergangenheit ein Tippfehler bei der Eingabe passiert und wurde dies erst aufgrund der Bestätigungs-E-Mail bemerkt, so war es bisher nur möglich dieses schriftlich, z.B. durch Antwort auf diese E-Mail, der Tierseuchenkasse mitzuteilen. Die Korrektur wurde daraufhin seitens der Tierseuchenkasse durchgeführt.

Die Frist zur Abgabe der Stichtagsmeldung endet am 17.01.2010! Bis zu diesem Tag wird Ihre Online-Meldung veränderbar in Ihrem Login-Bereich gespeichert. Sie können somit Korrekturen vornehmen. Auf jede erfolgreich übermittelte Meldung bzw. Korrekturmeldung erhalten Sie jedes Mal eine Bestätigungs-E-Mail.

Mit Ablauf des 17.01.2010 werden die von Ihnen zuletzt übermittelten Tierzahlen schreibgeschützt gespeichert und als tatsächliche Stichtagsmeldung dem Beitragsbescheid 2010 zugrunde gelegt.



>> Meldung <<

Wie kommt das Pferd in die Tierseuchenkasse

Pferde gehören nach § 1 des Tierseuchengesetzes (TierSG) als „Vieh“ zu den Haustieren und fallen damit unter die weiteren Vorschriften dieses Gesetzes, das den Schutz vor und die Bekämpfung von Tierseuchen regelt.

Bei den nach dem Tierseuchengesetz zu entschädigenden Seuchen handelt es sich um anzeigepflichtige Tierseuchen, die vom Gesetzgeber in Abhängigkeit von ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Gesundheitsgefährdung für den Menschen festgelegt werden. 



 
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