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>> Leistungen <<
Gewebeohrmarken kommen späterDie Umstellung der Rinderohrmarken mit Gewebeentnahme verzögert sich. Mitte März hätte die Niedersächsische Tierseuchenkasse dem favorisierten Lieferanten den Zuschlag erteilen können. Damit wären ab dem 01. April die ersten Gewebeohrmarken beim VIT in Verden angeliefert worden und hätten zur Verteilung bereitgestanden. Kurzfristig wurde aber die Tierseuchenkasse von der Vergabekammer in Lüneburg informiert, dass ein abgelehnter Bieter ein Nachprüfungsverfahren beantragt hat. Dies hat zur Folge, dass die Tierseuchenkasse den Auftrag zurzeit nicht erteilen darf. Das Nachprüfungsverfahren dürfte den Beginn der Belieferung um mindestens zwei Monate verzögern.
>> Leistungen <<
Bekämpfung der BVDZur Gewährung einer BVD Beihilfe durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist grundsätzlich die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung durch den Tierhalter notwendig. Verpflichtungserklärung herunter laden Betriebe, die eine Beihilfe für die Ausmerzung von BVD-positiven Tieren (Virämiker/ pi-Tiere) beantragen und Betriebe, die eine Gesamtbestands-
>> Beitrag <<
Neues in der Beitragssatzung 2010Die Beiträge für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen bleiben 2010 auf dem Niveau von 2009. Für Pferde und Geflügel werden sich die Beiträge 2010 erhöhen. Der mit 14,2 Mio. € größte Ausgabenposten musste 2009 für das Vogelgrippegeschehen in Cloppenburg aufgebracht werden. In den Monaten Dezember 2008 und Januar 2009 wurden in 47 Beständen insgesamt 614.590 Puten getötet. Der zu entschädigende Tierwert betrug rd. 8,1 Mio. €. Die operativen Kosten für Tötung, Reinigung und Desinfektion sowie Beseitigung betrugen zusammen rd. 6,1 Mio. €.
>> Meldung <<
Onlinebestandsmeldung 2010Neu! Wichtiger Hinweis zu Ihrer Stichtagsmeldung! In diesem Jahr haben Sie nach erfolgter Online-Bestandsmeldung bis zum 17.01.2010 erstmals die Möglichkeit, die von Ihnen gemeldeten Tierzahlen selbst zu korrigieren. Ist in der Vergangenheit ein Tippfehler bei der Eingabe passiert und wurde dies erst aufgrund der Bestätigungs-E-Mail bemerkt, so war es bisher nur möglich dieses schriftlich, z.B. durch Antwort auf diese E-Mail, der Tierseuchenkasse mitzuteilen. Die Korrektur wurde daraufhin seitens der Tierseuchenkasse durchgeführt. Die Frist zur Abgabe der Stichtagsmeldung endet am 17.01.2010! Bis zu diesem Tag wird Ihre Online-Meldung veränderbar in Ihrem Login-Bereich gespeichert. Sie können somit Korrekturen vornehmen. Auf jede erfolgreich übermittelte Meldung bzw. Korrekturmeldung erhalten Sie jedes Mal eine Bestätigungs-E-Mail. Mit Ablauf des 17.01.2010 werden die von Ihnen zuletzt übermittelten Tierzahlen schreibgeschützt gespeichert und als tatsächliche Stichtagsmeldung dem Beitragsbescheid 2010 zugrunde gelegt.
>> Meldung <<
Wie kommt das Pferd in die TierseuchenkassePferde gehören nach § 1 des Tierseuchengesetzes (TierSG) als „Vieh“ zu den Haustieren und fallen damit unter die weiteren Vorschriften dieses Gesetzes, das den Schutz vor und die Bekämpfung von Tierseuchen regelt. Bei den nach dem Tierseuchengesetz zu entschädigenden Seuchen handelt es sich um anzeigepflichtige Tierseuchen, die vom Gesetzgeber in Abhängigkeit von ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Gesundheitsgefährdung für den Menschen festgelegt werden. |
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