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Tierseuchenbekämpfung

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpgunf

Beim Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpfung

Klicken Sie bitte hier






Informationen aus dem Bereich Leistungen

>> Leistungen <<

Gewebeohrmarken kommen später

Die Umstellung der Rinderohrmarken mit Gewebeentnahme verzögert sich.

Mitte März hätte die Niedersächsische Tierseuchenkasse dem favorisierten Lieferanten den Zuschlag erteilen können. Damit wären ab dem 01. April die ersten Gewebeohrmarken beim VIT in Verden angeliefert worden und hätten zur Verteilung bereitgestanden.

Kurzfristig wurde aber die Tierseuchenkasse von der Vergabekammer in Lüneburg informiert, dass ein abgelehnter Bieter ein Nachprüfungsverfahren beantragt hat. Dies hat zur Folge, dass die Tierseuchenkasse den Auftrag zurzeit nicht erteilen darf.

Das Nachprüfungsverfahren dürfte den Beginn der Belieferung um mindestens zwei Monate verzögern.


>> Leistungen <<

Bekämpfung der BVD

Zur Gewährung einer BVD Beihilfe durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist grundsätzlich die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung durch den Tierhalter notwendig.

Verpflichtungserklärung herunter laden

Betriebe, die eine Beihilfe für die Ausmerzung von BVD-positiven Tieren (Virämiker/ pi-Tiere) beantragen und Betriebe, die eine Gesamtbestands-
untersuchung auf BVD vornehmen lassen, müssen diese Verpflichtungserklärung unterschreiben und beim zuständigen Veterinäramt abgeben.

Betriebe, die ab April 2010 nur die Kälber über Ohrstanzproben untersuchen lassen, müssen dagegen keine Verpflichtungserklärung unterschreiben.



>> Leistungen <<

Beihilfen zu den Kosten tierärztlicher Leistungen

TA
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse verwendet große Teile ihrer Ausgaben für vorbeugendene Seuchenbekämpfung. 

In diesem  Artikel wird das Verfahren zur Beantragung einer  Beihilfe zu den Kosten tierärztlicher Leistungen beschrieben. 


>> Leistungen <<

Es wird ernst - Salmonellenbekämpfung bei Hühnern

Die EU-Kommission hat entschieden, Infektionen bei Tieren, die zu Erkrankungen beim Menschen führen können, zu bekämpfen. Den Anfang macht die Kommission mit der Salmonellenbekämpfung bei Hühnern, danach folgt die Bekämpfung bei Hähnchen, Puten, Mast- und Zuchtschweinen.
Die Bekämpfung bei Geflügel konzentriert sich zunächst auf zwei Salmonellenstämme:

1.) Salmonella enteritidis (SE) und
2.) Salmonella typhimurium (ST).

Den Bekämpfungsvorgaben unterliegen Zucht- und Aufzuchtbestände mit mehr als 250 Tieren sowie Legehennenbestände mit mehr als 1.000 Hennen. Ab 01.02.2008 beginnt für diese Legehennenbestände eine fortlaufende Untersuchungspflicht, nach der alle 15 Wochen Sockentupfer oder Kot- und Staubproben auf Salmonella enteritidis und typhimurium untersucht werden müssen.

Ab 01.01.2009 dürfen diese Bestände bei positivem Salmonellenbefund Konsumeier nicht mehr in den Verkehr bringen.
 



 
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