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Wesen und Funktion der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
Nach dem Tierseuchengesetz sind die Länder verpflichtet, Tierverluste durch Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen entstehen, zu ersetzen. Zu diesem Zweck wurde in Niedersachsen die Nieders. Tierseuchenkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes gegründet. Das Land Bremen hat sich per Staatsvertrag der Nds. Tierseuchenkasse angeschlossen. Neben der Zahlung von Entschädigungen kann die Tierseuchenkasse Zuschüsse zu den Kosten von Forschungsvorhaben gewähren, die der Feststellung, der Bekämpfung oder der Verhütung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen dienen.