Biosicherheit


Voraussetzung für gesunde Tiere ist unter anderem der Schutz von Tierhaltungen vor dem Eintrag von Tierseuchen. Um die Bestände gut zu schützen und eine Verbreitung von Infektionen zu vermeiden, sind besondere Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Informationen dazu finden Sie hier:

Meldung 2026

Was?
Bestand am 03.01.2026
Wann?
bis zum 17.01.2026
Wo?
online ab dem 30.12.2025

Bitte teilen Sie uns auch Änderungen Ihrer persönlichen Daten mit

West-Nil-Fieber


Das Virus des West-Nil-Fiebers breitet sich in diesem Jahr in Niedersachsen aus. Seit August wurden mehrere Erkrankungsfälle bei Pferden in verschiedenen Landkreisen im Osten des Landes festgestellt. Durch eine Impfung können die Tiere vor schweren Krankheitsverläufen geschützt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Digitaler Rechnungsempfang

Uns erreichen nach wie vor viele Anfragen zum digitalen Rechnungsempfang. Hintergrund ist die für Unternehmen seit dem 01.01.2025 geltende E-Rechnungspflicht, die jedoch für die Niedersächsische Tierseuchenkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts keine Gültigkeit hat.

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse erlässt Bescheide nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften für die öffentliche Verwaltung. Die Umsetzung des Angebots digitaler Verwaltungsdienstleistungen ist im Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) geregelt. Danach hat die Übermittlung von Bescheiden über einen rechtssicheren digitalen Übermittlungsweg zu erfolgen, der aktuell noch nicht zur Verfügung steht. Bescheide werden daher bis auf Weiteres auf dem Postweg übermittelt. Sobald eine digitale Übermittlung von Bescheiden möglich ist, wird die Tierseuchenkasse rechtzeitig darüber informieren.

Bitte beachten Sie, dass Einzelanfragen zu dieser Thematik aufgrund der Vielzahl nicht mehr beantwortet werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!