Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Tierseuchenkasse für das Jahr 2021
Bek. d. ML v. 19. 11. 2020 - 203-42141/6-115 - (Nds. MBl. Nr. 54/2020, S. 1458)
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse regelt die Durchführung des Meldeverfahrens sowie die Höhe der Beiträge. Die Grundlage bildet § 14 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz. Die Beitragssatzung wird für jedes Kalenderjahr neu erlassen.
Die aktuelle Beitragssatzung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Beitragssatzung als PDF
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