Meldung Reit- und Pensionsställe


Bei Pferden ist nach § 26 Viehverkehrsverordnung der/die Halter/in bzw. der/die Betriebsinhaber/in eines Reitstalles oder Pensionsstalles meldepflichtig.

Die freiwillige Einstellerliste der eingestellten Pferde/Ponys und ihrer Besitzer/innen entfällt ab dem Jahr 2021 aus datenschutzrechtlichen Gründen und wird daher online nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung der Bestandszahl der Pferde/Ponys reicht somit aus.