Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
19.502
2.448.114
Rinder unter 7 Monate
14.410
569.931
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
17.504
878.251
Rinder ab 2 Jahre
15.739
999.932
   
Schweine
13.625
9.084.187
Ferkel bis 30 kg
3.156
2.646.468
Mastschweine / sonstige Schweine
11.694
6.019.132
Zuchtschweine / Jungsauen
2.130
418.587
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
44.134
233.329
   
Schafe
11.613
238.498
Schafe bis einschl. 9 Monate
3.160
34.459
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.844
48.092
Schafe ab 19 Monate
10.130
155.947
   
Ziegen
4.996
28.959
Ziegen bis einschl. 9 Monate
755
3.459
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.239
5.461
Ziegen ab 19 Monate
4.293
20.039
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.625
65.766.735
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.666
28.234.246
Putenhähne
1.342
3.334.230
Putenhennen
1.017
698.606
Putenküken
243
1.910.055
Gänse
4.938
161.812
Enten
7.915
1.058.815
Wachteln
2.879
39.436
   
Elterntiere
439
4.518.768
Großelterntiere
62
350.427
Sonstiges Geflügel
2.374
36.942
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
108
496.470.537
   

 

Stand: 07.12.2023

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.