Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.389
2.303.286
Rinder unter 7 Monate
13.139
523.873
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.248
827.993
Rinder ab 2 Jahre
15.199
951.420
   
Schweine
12.102
8.939.946
Ferkel bis 30 kg
2.742
2.604.068
Mastschweine / sonstige Schweine
10.412
5.919.608
Zuchtschweine / Jungsauen
1.859
416.270
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.366
227.113
   
Schafe
10.913
224.778
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.643
28.670
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.313
43.816
Schafe ab 19 Monate
9.715
152.292
   
Ziegen
4.834
27.924
Ziegen bis einschl. 9 Monate
646
2.500
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.153
4.680
Ziegen ab 19 Monate
4.204
20.744
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.461
65.478.688
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.014
27.554.382
Putenhähne
1.317
3.145.076
Putenhennen
1.035
675.022
Putenküken
219
1.870.183
Gänse
4.628
101.888
Enten
7.882
822.918
Wachteln
2.643
34.669
   
Elterntiere
397
4.411.940
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.232
37.777
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
101
513.830.364
   

 

Stand: 09.07.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.