Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.583
2.325.846
Rinder unter 7 Monate
13.385
538.907
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.424
833.205
Rinder ab 2 Jahre
15.314
953.734
   
Schweine
12.289
9.067.359
Ferkel bis 30 kg
2.804
2.650.401
Mastschweine / sonstige Schweine
10.554
5.997.776
Zuchtschweine / Jungsauen
1.879
419.182
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.031
230.410
   
Schafe
11.212
227.200
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.819
29.727
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.410
44.265
Schafe ab 19 Monate
9.909
153.208
   
Ziegen
4.987
28.565
Ziegen bis einschl. 9 Monate
739
2.736
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.199
4.814
Ziegen ab 19 Monate
4.290
21.015
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.581
66.513.562
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.951
28.259.294
Putenhähne
1.353
3.190.003
Putenhennen
1.064
693.345
Putenküken
232
1.876.722
Gänse
4.790
164.566
Enten
8.276
859.736
Wachteln
2.835
37.037
   
Elterntiere
412
4.676.974
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.304
38.660
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 15.11.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.