Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.112
2.309.495
Rinder unter 7 Monate
13.243
559.027
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.891
797.512
Rinder ab 2 Jahre
14.872
952.956
   
Schweine
11.679
8.953.655
Ferkel bis 30 kg
2.654
2.671.072
Mastschweine / sonstige Schweine
10.041
5.877.872
Zuchtschweine / Jungsauen
1.749
404.711
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.990
225.464
   
Schafe
10.891
228.920
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.632
26.707
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.065
45.663
Schafe ab 19 Monate
9.591
156.550
   
Ziegen
4.895
28.196
Ziegen bis einschl. 9 Monate
637
2.807
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.185
4.708
Ziegen ab 19 Monate
4.196
20.681
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.527
67.523.885
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.797
28.234.894
Putenhähne
1.398
3.208.820
Putenhennen
1.106
737.582
Putenküken
212
1.800.705
Gänse
4.632
157.704
Enten
8.525
767.878
Wachteln
3.005
39.763
   
Elterntiere
416
4.616.676
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.230
36.314
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 16.09.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.