Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
19.135
2.409.044
Rinder unter 7 Monate
13.929
563.235
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
17.030
859.565
Rinder ab 2 Jahre
15.687
986.244
   
Schweine
12.907
9.003.370
Ferkel bis 30 kg
2.957
2.618.051
Mastschweine / sonstige Schweine
11.085
5.967.616
Zuchtschweine / Jungsauen
1.987
417.703
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.760
232.475
   
Schafe
11.571
245.533
Schafe bis einschl. 9 Monate
3.093
36.220
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.762
47.138
Schafe ab 19 Monate
10.077
162.175
   
Ziegen
5.047
29.223
Ziegen bis einschl. 9 Monate
687
3.162
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.326
5.497
Ziegen ab 19 Monate
4.269
20.564
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.630
65.357.107
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.019
27.557.908
Putenhähne
1.373
3.296.190
Putenhennen
1.082
654.731
Putenküken
244
1.898.488
Gänse
4.838
153.973
Enten
8.035
1.020.472
Wachteln
2.795
36.963
   
Elterntiere
396
4.431.501
Großelterntiere
66
316.241
Sonstiges Geflügel
2.337
39.127
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
90
503.724.524
   

 

Stand: 02.12.2024

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.