Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.970
2.391.476
Rinder unter 7 Monate
13.712
551.707
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.885
854.902
Rinder ab 2 Jahre
15.586
984.867
   
Schweine
12.652
8.869.122
Ferkel bis 30 kg
2.910
2.590.164
Mastschweine / sonstige Schweine
10.862
5.859.109
Zuchtschweine / Jungsauen
1.970
419.849
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.005
229.415
   
Schafe
11.198
241.918
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.892
34.635
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.607
46.985
Schafe ab 19 Monate
9.832
160.298
   
Ziegen
4.856
28.508
Ziegen bis einschl. 9 Monate
611
2.977
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.261
5.320
Ziegen ab 19 Monate
4.149
20.211
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.527
64.276.206
Legehennen / Junghennen / Hähne
50.603
27.721.814
Putenhähne
1.349
3.232.713
Putenhennen
1.051
661.672
Putenküken
229
1.872.789
Gänse
4.729
117.325
Enten
7.708
994.494
Wachteln
2.679
35.590
   
Elterntiere
384
4.416.370
Großelterntiere
63
316.218
Sonstiges Geflügel
2.283
38.628
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
87
503.724.454
   

 

Stand: 27.07.2024

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.