Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.631
2.331.906
Rinder unter 7 Monate
13.456
542.453
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.466
834.858
Rinder ab 2 Jahre
15.341
954.595
   
Schweine
12.327
9.086.344
Ferkel bis 30 kg
2.811
2.651.930
Mastschweine / sonstige Schweine
10.588
6.014.866
Zuchtschweine / Jungsauen
1.882
419.548
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.211
231.058
   
Schafe
11.250
227.516
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.831
29.765
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.423
44.338
Schafe ab 19 Monate
9.943
153.413
   
Ziegen
5.005
28.634
Ziegen bis einschl. 9 Monate
747
2.748
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.205
4.855
Ziegen ab 19 Monate
4.297
21.031
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.602
66.601.375
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.250
28.340.210
Putenhähne
1.359
3.204.378
Putenhennen
1.077
775.473
Putenküken
229
1.817.714
Gänse
4.811
164.768
Enten
8.326
860.306
Wachteln
2.858
37.350
   
Elterntiere
415
4.689.436
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.314
38.723
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 13.12.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.