Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.038
2.300.297
Rinder unter 7 Monate
13.142
553.520
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.818
795.288
Rinder ab 2 Jahre
14.824
951.489
   
Schweine
11.602
8.907.613
Ferkel bis 30 kg
2.633
2.662.717
Mastschweine / sonstige Schweine
9.975
5.840.464
Zuchtschweine / Jungsauen
1.746
404.432
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.786
224.356
   
Schafe
10.797
227.300
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.569
26.448
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.020
45.460
Schafe ab 19 Monate
9.556
155.392
   
Ziegen
4.831
27.920
Ziegen bis einschl. 9 Monate
594
2.640
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.166
4.678
Ziegen ab 19 Monate
4.173
20.602
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.490
67.141.839
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.055
27.598.142
Putenhähne
1.384
3.192.237
Putenhennen
1.099
741.065
Putenküken
204
1.796.381
Gänse
4.586
123.491
Enten
8.358
742.428
Wachteln
2.928
38.882
   
Elterntiere
413
4.611.305
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.201
36.077
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 28.07.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.