Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.535
2.320.373
Rinder unter 7 Monate
13.325
534.613
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.386
832.256
Rinder ab 2 Jahre
15.284
953.504
   
Schweine
12.227
9.033.294
Ferkel bis 30 kg
2.783
2.638.366
Mastschweine / sonstige Schweine
10.510
5.977.036
Zuchtschweine / Jungsauen
1.872
417.892
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.776
229.131
   
Schafe
11.134
226.387
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.777
29.376
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.383
44.111
Schafe ab 19 Monate
9.858
152.900
   
Ziegen
4.931
28.343
Ziegen bis einschl. 9 Monate
708
2.662
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.183
4.778
Ziegen ab 19 Monate
4.259
20.903
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.537
66.114.293
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.236
28.173.199
Putenhähne
1.337
3.150.962
Putenhennen
1.049
668.253
Putenküken
230
1.896.268
Gänse
4.714
160.042
Enten
8.129
827.713
Wachteln
2.776
36.152
   
Elterntiere
406
4.490.356
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.279
38.247
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 01.10.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.