Aus dem Bereich Biosicherheit

Biosicherheit in Tierhaltungen

Aus dem Bereich Biosicherheit

Kürzung von Leistungen bei Verstößen

Wenn die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden, hat dies auch Auswirkungen auf die Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK), denn es entfällt dann grundsätzlich der Anspruch auf die Entschädigungen und Beihilfen. Abhängig von der Art des Verstoßes kann allenfalls eine teilweise Leistung gewährt werden. Diese Vorschrift aus dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) hat bewusst einen sanktionierenden Charakter, denn Ziel der Tierseuchenkasse als Teil der staatlichen Tierseuchenbekämpfung ist, dass Seuchenausbrüche möglichst verhindert werden und die Tierhalterinnen und Tierhalter durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen daran aktiv mitarbeiten.