Biosicherheit Geflügel


Zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen wurden Biosicherheitsmaßnahmen, welche die Gefahr der Viruseinschleppung reduzieren, neben den allgemeinen EU-Vorgaben, auch in der Geflügelpestverordnung (GeflPestSchV) festgelegt. Damit verpflichtet der Gesetzgeber die Geflügelhalter dazu z. B. sicherzustellen, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Außerdem müssen Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden.
 

Darüber hinaus müssen tote Tiere zur Abholung durch die örtlich zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt unverzüglich angemeldet und bis dahin am Standort des jeweiligen Betriebes so gelagert werden, dass Menschen, Tiere oder die Umwelt nicht negativ beeinflusst werden. Jeder Geflügelhalter und jede Geflügelhalterin ist verpflichtet, diese und andere Maßnahmen einzuhalten, um den eigenen und andere Bestände vor dem Ausbruch der Seuche zu schützen.
 

Um den neuen Anforderungen des AHL gerecht zu werden, wurde auf Initiative der Nds. Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen am 27.02.2023 die „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren gegründet, die dazu beitragen möchte, dass Biosicherheitsmaßnahmen den rechtlichen Vorgaben des neuen EU-Tiergesundheitsrechts entsprechen und von allen Beteiligten umgesetzt werden. Die nationale Gesetzgebung wurde bisher nur in Teilen an das AHL angepasst.
 

Vor diesem Hintergrund wurde von der „AG Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ entwickelt, welches sich zunächst an Geflügelhaltungen mit über 1.000 Stück Geflügel (in Anlehnung an § 6 GeflPestSchV) richtet. Grundsätzlich müssen jedoch alle Tierhalterinnen und Tierhalter Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ergreifen. Daher wird auch für Hobbygeflügelhaltungen dringend empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Tierseuchen in die Tierbestände zu verhindern.
 

Vorträge Fortbildung

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Praktische Beispiele zur Biosicherheit in Legehennenbeständen PDF Download
Praktische Beispiele zur Biosicherheit in Masthähnchenbeständen PDF Download
Praktische Beispiele zur Biosicherheit in Mastentenbeständen PDF Download
Besondere Biosicherheitsmaßnahmen in der Putenhaltung PDF Download
Biosicherheit in der Gänsemast PDF Download
Leitfäden und Artikel PDF
Niedersächsischer Leitfaden Kadaverhaltung PDF Download
Artikel DGS Magazin - Bericht Biosicherheitskonzept PDF Download
Artikel Landvolk PresseDienst - Neues Biosicherheitskonzept für Geflügelbetriebe PDF Download

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