Biosicherheit Rinder


Von Tierhalterinnen und Tierhaltern wurden und werden erhebliche Aufwendungen betrieben, um Rinder von verschiedenen Krankheiten wie z. B. BHV-1 oder BVD zu sanieren. Ein Neu-Eintrag von Erregern in die Herden könnte daher zu einer schnellen und heftigen Ausbreitung der jeweiligen Infektion führen. Auch die wachsenden Tierzahlen je Bestand sowie die vielfältigen Außenkontakte begünstigen eine rasche Infektionsausbreitung in der Rinderhaltung. Für die Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Rinderbestandes gilt es daher, den erreichten Gesundheitsstatus zu sichern und Neu- oder Reinfektionen durch die Etablierung von Biosicherheitsmaßnahmen vorzubeugen.
 

Die Freiheit von Seuchen (z. B. der Maul- und Klauenseuche) trägt wesentlich zu ungehinderten Handelsströmen bei und beeinflusst so direkt die Vermarktbarkeit aller tierischen Produkte. Im Rahmen der Biosicherheit geht es jedoch nicht nur um die Abwehr von besonders gefährlichen Tierseuchen. Gerade die alltäglichen, schadensreichen Infektionskrankheiten der Rinder machen es sehr lohnenswert, sich auf die Thematik einzulassen und zu prüfen, welche Maßnahmen für den eigenen Betrieb wichtig und richtig sind. Infektiöse Rindererkrankungen bedeuten einen hohen ökonomischen Schaden durch unplanmäßige Abgänge, dauerhafte Minderleistung, Behandlungs- und Betreuungskosten. Die Verhinderung von Neuinfektionen dient der Reduktion des Arzneimittelverbrauches (z. B. Antibiotika) und dem Tierschutz gleichermaßen. Damit tragen Biosicherheitsmaßnahmen dazu bei, Forderungen der Gesellschaft an die Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu erfüllen.
 

Auch seitens der EU-Rechtsetzung wird dem Schutz von Tierhaltungen vor der Einschleppung von Tierkrankheiten mittlerweile eine größere Rolle beigemessen. Im Gegensatz zur Schweinehaltung existiert gegenwärtig keine eigenständige nationale Rechtsvorschrift zur Biosicherheit in der Rinderhaltung. Erste Ansätze von nationalen Regelungsversuchen scheiterten bislang an der Akzeptanz bei den beteiligten Fachkreisen aufgrund einer als mangelhaft eingestuften Praktikabilität. Es erschien daher zielführend, die Verantwortlichen für Biosicherheit in Rinderhaltungen (z. B. Rinderhalter, Tierärzte, Tierzuchttechniker, Klauenpfleger, Viehhändler, Bau-Fachleute) selbst die Risiken analysieren und Gegenmaßnahmen ausarbeiten zu lassen.
 

Um den verantwortlichen Berufsgruppen bei der Umsetzung betriebsspezifischer Biosicherheitspläne zu unterstützen, wurde auf Initiative der Nds. Tierärztekammer eine interdisziplinäre AG gegründet und im Jahr 2013 der „Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungen“ veröffentlicht (Zweite Auflage 2016 derzeit in Überarbeitung). Diese Empfehlungen sollte den betroffenen Berufsgruppen als Orientierung zur Umsetzung betriebsspezifischer Biosicherheitspläne dienen. Auf dem Leitfaden aufbauend, führte Niedersachsen in 2017 mit Hilfe der Nds. ParaTb-VO die Verpflichtung für Tierhalterinnen und Tierhalter, in deren Herde mindestens ein Mycobacterium avium spp. paratuberculosis (MAP)-positives Einzeltierergebnis gefunden wurde, eine Biosicherheitsberatung mit dem Hoftierarzt durchzuführen und einen MAP-Verminderungsplan zu erstellen, ein. Die Nds. Tierseuchenkasse gewährt dafür, derzeit auslaufend, noch Beratungsbeihilfen. Ab sofort, spätestens aber ab dem 01.01.2027, sind alle Betriebe mit 10 oder mehr Rindern unabhängig vom MAP-Status gefordert, kalenderjährlich eine Biosicherheitsberatung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchführen und einen Biosicherheitsmanagementplan für den Betrieb erstellen zu lassen. Im Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe ist der in der Nds. ParaTb-VO geforderte MAP-Verminderungsplan mit abgedeckt. Ab der Umstellung auf Biosicherheitsmanagementpläne wird daher keine Beihilfe für MAP-Verminderungspläne mehr gezahlt.

 

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