FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Zum übergeordneten Thema

Wo kann ich mein totes Tier zur Abholung anmelden?

Bitte melden Sie Ihr/e Tier/e bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKBA) an, die für Abholungen in dem Landkreis zuständig ist, in dem sich Ihr totes Tier befindet. Die Anmeldung können sie dort telefonisch oder online vornehmen. Eine Übersicht der Firmen mit Kontaktdaten finden Sie hier.

In bin Einsteller/in und mein Pferd ist verendet. Was muss ich tun?

Bitte geben Sie bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Rechnungskundin/en oder Abholadresse die Stallbesitzerin bzw. den Stallbesitzer und auch deren/dessen TSK-Nr. an. Die Stallbesitzerin bzw. der Stallbesitzer erhält dann den Gebührenbescheid, da auch die Meldung und Beitragszahlung durch diese bzw. diesen erfolgt.

Ich möchte bei der Firma Rendac mein Tier zur Abholung anmelden, habe jedoch noch keine Kunden-Nummer/Rendac-Nummer. Was kann ich tun?

Bitte hören Sie sich die Bandansage bis zum Schluss an. Dort werden Sie dann aufgefordert, die 0 und # zu drücken. Sie werden anschließend an eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in weitergeleitet.

Wie hoch ist die Gebühr für die Beseitigung meines Tieres?

Die Gebühr ist in der jährlichen Falltiergebührensatzung festgelegt und richtet sich zusätzlich danach, ob das abgeholte Tier gewogen werden kann (Abrechnung nach Gewicht) oder nicht (Abrechnung von Einzeltieren oder Behältergrößen).

Mein Bescheid ist nicht korrekt. Was kann ich tun?

Reklamationen senden Sie bitte schriftlich per Post oder per E-Mail zu. Der Sachverhalt wird dann geprüft und die Daten an die Tierkörperbeseitigungsanstalt geschickt. Nach deren Rückmeldung erhalten Sie einen Korrekturbescheid.

Ich habe eine Tierarztpraxis, das Tier wurde zwar bei mir abgeholt, gehörte jedoch meiner Kundin bzw. meinem Kunden.

Die Inrechnungstellung ist korrekt. Verendete Tiere, die in Praxen abgeholt werden, sind den Praxen zuzuordnen. Diese können die Gebühr dann an die entsprechende Tierhalterin bzw. den entsprechenden Tierhalter weitergeben. Bei Tierhalterinnen bzw. Tierhaltern aus Niedersachsen oder Bremen können bei der Abholung auch TSK-Nr., Name und Adresse der Besitzerin bzw. des Besitzers angegeben werden. Der Datensatz wird dann der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter direkt zugeordnet.

Ich habe meine Tierhaltung beendet und benötige für den Abschluss den Gebührenbescheid.

Die Daten erhält die Niedersächsische Tierseuchenkasse quartalsweise. Bitte haben Sie noch etwas Geduld bis zur nächsten Bescheiderstellung.

Wie kann ich ein SEPA-Mandat für TKB-Gebühren erteilen?

SEPA-Mandate können Sie online über die Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erteilen oder hier telefonisch einen Vordruck anfordern, den Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden.

Meine Bankverbindung ist nicht mehr gültig. Wie kann ich ein bestehendes SEPA-Mandat ändern?

SEPA-Mandate können Sie online über die Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ändern oder hier telefonisch einen Vordruck anfordern, den Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden.

Ich habe Gebühren in Höhe von z.B. 4,28 € auf dem Bescheid bzw. auf der Mahnung stehen. Was hat es damit auf sich?

Sie hatten in der Vergangenheit eine Rücklastschrift. Hierbei handelt es sich um die dadurch verursachten Kosten Ihrer Bank.

Ich habe ein Guthaben bzw. die Gebühren doppelt gezahlt. Wird das Guthaben ausgezahlt oder verrechnet?

Das Guthaben wird mit dem zukünftigen Bescheid verrechnet. Wenn Sie eine Auszahlung wünschen, teilen Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse bitte schriftlich die IBAN mit, auf die die Auszahlung erfolgen soll.

Mein Hund/meine Katze ist gestorben. Wo kann ich die Abholung veranlassen und was kostet mich die Beseitigung?

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist für Haustiere nicht zuständig. Für die Höhe der anfallenden Kosten setzen Sie sich bitte direkt mit der entsprechenden Tierkörperbeseitigungsanstalt in Verbindung.

Ich bin Jäger und habe Unfallwild zu entsorgen. Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für Unfallwild werden nicht von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gezahlt. Sie erhalten eine Rechnung direkt von der Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Ich benötige einen Abholschein.

BItte wenden Sie sich an die entsprechende Tierkörperbeseitigungsanstalt. Abholscheine erhalten Sie von dort.

Ich habe eine SEPA-Vorabinformation erhalten, habe den Betrag jedoch schon überwiesen.

Wenn der Betrag rechtzeitig eingegangen ist erfolgt keine Abbuchung mehr.

Wird die Gebühr abgebucht, wenn ich jetzt ein SEPA-Mandat erteile oder muss ich den Betrag noch überweisen?

Sie müssen den Betrag nicht überweisen. Die Gebühr wird abgebucht. Sie erhalten dazu noch eine Vorabinformation.

Ich habe bereits ein SEPA-Mandat erteilt. Wieso wird nicht abgebucht?

Für die Abrechnung von Tierkörperbeseitigungsgebühren liegt bisher kein SEPA-Mandat vor. Wahrscheinlich wurde nur für die Lastschrift von Beiträgen ein SEPA-Mandat erteilt. Für die TKB-Gebühren muss ein separates SEPA-Mandat erteilt werden.

Ich habe meine Tierhaltung in Niedersachsen oder Bremen und auch Beiträge gezahlt. Wieso erhalte ich eine Rechnung von der Tierkörperbeseitigungsanstalt?

Sie haben Ihr Tier wahrscheinlich außerhalb von Niedersachsen oder Bremen beseitigen lassen. Da die Niedersächsische Tierseuchenkasse nur für Entsorgungen von Tieren in Niedersachsen und Bremen zuständig ist, ist die Rechnung korrekt. Sollte die Abholung in Niedersachsen oder Bremen stattgefunden haben, wenden Sie sich bitte bezüglich der Klärung an die Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Ich habe auf meinem Bescheid noch Positionen aus den letzten Jahren stehen. Sind diese nicht schon verjährt?

Belege können für die letzten 5 Jahre in Rechnung gestellt werden. Wenn erst jetzt Belege aus den vorherigen 5 Jahren auf dem Bescheid ausgewiesen werden, ist der Betrag wahrscheinlich so gering gewesen, dass bisher noch kein Bescheid dafür erstellt wurde.