FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Zum übergeordneten Thema

Wie beantrage ich eine Registriernummer?

Die Beantragung einer Registriernummer erfolgt über das für die Tierhalterin bzw. den Tierhalter zuständige Veterinäramt (Landkreis/Stadt/Region). Jede Tierbesitzerin bzw. jeder Tierbesitzer hat darüber hinaus die Haltung meldepflichtiger Tiere nach § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) beim Veterinäramt anzuzeigen.

Die Vergabe der Registriernummer erfolgt über die vit (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.), Heinrich-Schröder-Weg 1 in 27283 Verden, Tel.: 04231/ 955-633.

Die Registriernummer setzt sich wie folgt zusammen:

276 = EU-Land; hier: Deutschland
03 = Bundesland, hier: Niedersachsen
275 = Landkreis, hier: Schaumburg
031 = Gemeinde, hier: Rinteln
8888 = Betrieb
  276 03 257 031 8888

Wichtig:
Die Registriernummer wird nach dem Standort der Tierhaltung vergeben. Deshalb ist es besonders wichtig den Ort der Tierhaltung, wenn dieser vom Wohnort (Postanschrift) abweicht, mit anzugeben.

Bei Betrieben mit mehreren Standorten erhält grundsätzlich jeder Standort eine eigene Registriernummer.

Bei weiteren Fragen oder zur Beantragung einer Registrier-Nr. wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Veterinäramt.