Archiv Falltier-Gebührensatzungen

 

In der Info-Box auf der rechten Seite finden Sie die archivierten Falltier-Gebührensatzungen der vergangenen Jahre.


Falltier-Gebührensatzung 2022

Das EU-Recht sieht vor, dass die Entsorgung von toten Tieren zu mindestens 25 % durch den Tierhalter bzw. die Tierhalterin direkt bezahlt wird. Aus diesem Grunde erhebt die Tierseuchenkasse sogenannte Falltiergebühren. Damit werden 25 % der Verarbeitungskosten für diese Tiere in Rechnung gestellt. Kostenfrei dagegen ist die Abholung der Tiere. Die Höhe der Falltiergebühren wird in der Falltiergebührensatzung jährlich neu festgelegt. 
 

Zur aktuellen Falltiergebührensatzung