Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.387
2.303.241
Rinder unter 7 Monate
13.138
523.854
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.248
827.993
Rinder ab 2 Jahre
15.197
951.394
   
Schweine
12.115
8.946.169
Ferkel bis 30 kg
2.748
2.605.830
Mastschweine / sonstige Schweine
10.421
5.923.697
Zuchtschweine / Jungsauen
1.861
416.642
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.395
227.223
   
Schafe
10.920
224.830
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.650
28.714
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.316
43.818
Schafe ab 19 Monate
9.720
152.298
   
Ziegen
4.837
27.948
Ziegen bis einschl. 9 Monate
649
2.512
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.155
4.686
Ziegen ab 19 Monate
4.206
20.750
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.464
65.602.150
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.071
27.607.451
Putenhähne
1.317
3.145.076
Putenhennen
1.035
675.022
Putenküken
219
1.870.183
Gänse
4.634
106.357
Enten
7.896
822.973
Wachteln
2.648
34.700
   
Elterntiere
397
4.411.940
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.234
37.789
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
101
513.830.364
   

 

Stand: 12.07.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.