Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.580
2.326.072
Rinder unter 7 Monate
13.386
538.922
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.424
833.264
Rinder ab 2 Jahre
15.312
953.886
   
Schweine
12.257
9.066.789
Ferkel bis 30 kg
2.799
2.660.699
Mastschweine / sonstige Schweine
10.527
5.987.910
Zuchtschweine / Jungsauen
1.873
418.180
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.871
229.574
   
Schafe
11.166
226.855
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.798
29.588
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.392
44.200
Schafe ab 19 Monate
9.883
153.067
   
Ziegen
4.953
28.436
Ziegen bis einschl. 9 Monate
723
2.694
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.190
4.792
Ziegen ab 19 Monate
4.271
20.950
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.554
66.299.414
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.469
28.242.182
Putenhähne
1.341
3.148.579
Putenhennen
1.053
671.783
Putenküken
231
1.900.276
Gänse
4.732
161.186
Enten
8.171
828.875
Wachteln
2.804
36.437
   
Elterntiere
407
4.490.359
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.286
38.322
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 21.10.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.