Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.633
2.332.190
Rinder unter 7 Monate
13.457
542.661
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.468
834.866
Rinder ab 2 Jahre
15.342
954.663
   
Schweine
12.323
9.084.480
Ferkel bis 30 kg
2.811
2.651.930
Mastschweine / sonstige Schweine
10.584
6.013.002
Zuchtschweine / Jungsauen
1.882
419.548
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.178
230.911
   
Schafe
11.247
227.501
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.831
29.766
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.421
44.332
Schafe ab 19 Monate
9.938
153.403
   
Ziegen
5.005
28.633
Ziegen bis einschl. 9 Monate
747
2.748
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.206
4.856
Ziegen ab 19 Monate
4.296
21.029
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.598
66.641.675
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.206
28.324.165
Putenhähne
1.358
3.205.953
Putenhennen
1.075
757.651
Putenküken
230
1.832.514
Gänse
4.807
164.741
Enten
8.318
860.181
Wachteln
2.856
37.324
   
Elterntiere
415
4.689.436
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.311
38.708
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 06.12.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.