Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
17.979
2.294.590
Rinder unter 7 Monate
13.061
550.146
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.764
793.691
Rinder ab 2 Jahre
14.789
950.753
   
Schweine
11.601
8.908.103
Ferkel bis 30 kg
2.633
2.662.717
Mastschweine / sonstige Schweine
9.974
5.840.954
Zuchtschweine / Jungsauen
1.746
404.432
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.777
224.306
   
Schafe
10.792
227.258
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.566
26.444
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.019
45.459
Schafe ab 19 Monate
9.551
155.355
   
Ziegen
4.826
27.876
Ziegen bis einschl. 9 Monate
590
2.623
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.164
4.672
Ziegen ab 19 Monate
4.172
20.581
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.488
67.141.818
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.021
27.597.838
Putenhähne
1.384
3.192.237
Putenhennen
1.098
741.063
Putenküken
202
1.777.876
Gänse
4.581
123.463
Enten
8.347
742.294
Wachteln
2.922
38.840
   
Elterntiere
413
4.609.011
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.201
36.077
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 25.07.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.