Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.506
2.314.965
Rinder unter 7 Monate
13.281
531.003
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.359
831.187
Rinder ab 2 Jahre
15.264
952.775
   
Schweine
12.186
8.995.983
Ferkel bis 30 kg
2.769
2.625.883
Mastschweine / sonstige Schweine
10.480
5.952.213
Zuchtschweine / Jungsauen
1.872
417.887
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.623
228.356
   
Schafe
11.062
225.887
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.731
29.193
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.355
43.991
Schafe ab 19 Monate
9.815
152.703
   
Ziegen
4.890
28.162
Ziegen bis einschl. 9 Monate
680
2.595
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.174
4.747
Ziegen ab 19 Monate
4.236
20.820
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.509
65.793.667
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.852
27.944.491
Putenhähne
1.333
3.143.788
Putenhennen
1.045
668.137
Putenküken
227
1.889.281
Gänse
4.688
140.723
Enten
8.045
826.042
Wachteln
2.736
35.621
   
Elterntiere
404
4.460.429
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.267
38.142
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 30.08.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.