Nachmeldekarte 2020


Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie nur Informationen. Wenn Sie online Tierzahlen melden möchten, klicken Sie hier.

Bitte fahren Sie mit der Maus über den entsprechenden Bereich des Bildes, zu dem Sie weitere Informationen wünschen. Anklickbare Bereiche werden hervorgehoben. Bei Klick öffnet sich ein Fenster mit entsprechenden Informationen.

Wenn Sie bereits eine Bestandsmeldung zum Stichtag 03.01. abgegeben haben, benutzen Sie bitte die abgebildete blaue Meldekarte nur zur Nachmeldung der hinzugekommenen Tiere (Zugang)! Bitte gegen Sie nicht noch einmal Ihren gesamten Bestand an! Wenn Sie dagegen zum Stichtag 0 Tiere gemeldet haben, müssen Sie natürlich Ihren gesamten Bestand nachmelden.

Mit dieser Nachmeldekarte werden Bestandserhöhungen (um mehr als 5 v. H. oder um mehr als 10 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere) sowie neue Tierarten mitgeteilt.

Bitte verwenden Sie die Nachmeldekarte darüber hinaus auch für folgende Änderungen:

  • Änderung der Bankverbindung
  • Änderung der Adresse/des Namens
  • Änderung des Ortes der Tierhaltung

Die weitere Vorgehensweise zum Ausfüllen der Nachmeldekarte unterscheidet sich nicht von der Bestandsmeldung. Detaillierte Erläuterungen finden Sie dort.
 

Bitte klicken Sie den entsprechenden Bereich der Karte an, zu dem Sie weitere Informationen möchten

Infos zum Adressfeld Betriebsübergabe oder Adressänderung Änderungen Ort der Tierhaltung Geflügel Rinderhaltung Unterschrift QR COde Nachmeldung Pferde

Hier erscheint bereits vorgedruckt Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Ihre Tierseuchenkassennummer (TSK-Nr.) und Registriernummer (Reg.-Nr.). Bitte geben Sie die TSK-Nr. bei Korrespondenz mit der Tierseuchenkasse immer an.

Kreuzen Sie hier bitte an, ob Sie mit den eingetragenen Namens- und/oder Adressdaten eine Übergabe eines vorhandenen Betriebs an eine andere Besitzerin bzw. einen anderen Besitzer oder lediglich eine Änderung Ihrer persönlichen Daten mitteilen wollen.

Bitte tragen Sie im Adressfeld auf der rechten Seite des Formulars nur Änderungen Ihrer Adressdaten ein. Sofern sich keine Änderung ergeben hat, lassen Sie diese Felder bitte leer.

Hier wird der Ort der Tierhaltung eingetragen, jedoch nur, wenn dieser von der Postanschrift abweicht.

Bei einer GbR:
Bitte tragen Sie in der 2. und 3. Namenszeile die Vor- und Zunamen der einzelnen Gesellschafter ein.

Hier wird der Ort der Tierhaltung eingetragen, jedoch nur, wenn dieser von der Postanschrift abweicht.

Seit 2006:
Für Rinder besteht keine Nachmeldepflicht. Nachmeldepflichtige Bestandserhöhungen um mehr als 5 v. H. oder um mehr als 10 Tiere entnimmt die Tierseuchenkasse aus der HIT-Datenbank!
Weitere Informationen erhalten Sie unter
"Neues in der Beitragssatzung 2006"

Wenn Sie bereits am Lastschrifteinzugsverfahren der Tierseuchenkasse teilnehmen, ist Ihre Bankverbindung bereits vorgedruckt. Bitte prüfen Sie die Eintragung und teilen Sie uns Änderungen mit.

 

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit aller Angaben auf der Meldekarte. Dies betrifft auch die bereits eingedruckten Daten bezüglich Adresse, Bankverbindung oder Seuchenhygienische Einheit!

Über das Scannen des aufgedruckten QR-Codes gelangen Sie per Smartphone oder Tablet schnell und komfortabel zum Login für die Online-Meldung.

Wenn Sie bereits eine Bestandsmeldung zum Stichtag 03.01. abgegeben haben, benutzen Sie bitte die abgebildete blaue Meldekarte nur zur Nachmeldung der hinzugekommenen Tiere (Zugang)! Bitte geben Sie nicht noch einmal Ihren gesamten Bestand an! Wenn Sie dagegen zum Stichtag 0 Tiere gemeldet haben, müssen Sie natürlich Ihren gesamten Bestand nachmelden.

Pferde/Ponys/Esel/Maulesel/Maultiere
Bitte die Anzahl der Pferde/Ponys/Esel/Maulesel/Maultiere als eine Summe eintragen! Hierzu gehören auch Fohlen.

Gehören bspw. in Reit- oder Pensionsställen die Tiere innerhalb eines Bestandes verschiedenen Besitzerinnen bzw. Besitzern, so hat die Meldung des Tierbestandes die/derjenige durchzuführen, die/der die Tierhaltung gem. § 26 ViehVerkV der zuständigen Behörde angezeigt hat und dort als Halterin bzw. Halter registriert ist. Der Meldung kann eine Auflistung der Einsteller und deren jeweils eingestallten Tiere beigefügt werden.

Die bequemste Form ist die Übermittlung der Einstellerliste über das Online-Formular im Login-Bereich. Alternativ können Sie das Formular "Einstellerliste" bei der Tierseuchenkasse anfordern oder hier als PDF-Datei herunterladen.

Masthähnchen
Masthähnchen sind alle Junghühner zum Zwecke der Fleischerzeugung.

Legehennen/Junghennen/Hähne
Hühner, die zum Zwecke der Konsumeiproduktion gehalten oder hierfür aufgezogen werden (Junghennen). Auch Hähne und Zwerghühner werden hier eingetragen.

Gänse
Gänse sind alle Mastgänse, die der Fleischerzeugung dienen.

Putenhähne
Männliche Puten, die bis zum Mastendgewicht gehalten werden.

Putenhennen
Weibliche Puten, die bis zum Mastendgewicht gehalten werden sowie männliche und weibliche Puten in einem Alter ab 43 Tage bis 70 Tage.

Putenküken
Putenküken, die sich in Aufzuchtbetrieben befinden und zur Mast wieder abgegeben werden. Hierbei handelt es sich um Aufzuchttiere, die den Betrieb spätestens mit einem Alter von 42 Tagen wieder verlassen oder in Mastbetriebe eingestallte Putenküken, die einen betriebsbedingten Überhang der bislang gemeldeten Anzahl der Puten verursachen, der innerhalb von 6 Wochen wieder abgebaut wird.