Für Tierhalterinnen bzw. Tierhalter, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden und ihre Beiträge nicht fristgerecht zum 15.03. eines jeden Jahres vollständig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse zahlen können, besteht die Möglichkeit einen Stundungsantrag zu stellen. Ein Stundungsantrag muss schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Fälligkeitstermin bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse vorliegen.
Bitte reichen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen per Post ein:
Schriftlicher Stundungsantrag mit Begründung und Zahlunsgvorschlag (z. B. Zahlung in 2 - 3 Raten oder Gesamtzahlung einen Monat später),
Kopie eines aktuellen Kontoauszuges mit Sollstand als Nachweis, dass die Zahlung der Beiträge nicht möglich ist. Die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber muss erkennbar und identisch zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller sein sowie
ggf. Mitteilung und Nachweis weiterer Verbindlichkeiten (z. B. Kredit).
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter beitrag@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 70156-70
Die Telefonzeiten der Tierseuchenkasse sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktuelle Seuchenlage Biosicherheit Beitragsrechner Bestands- und Tierzahlen Tierkennzeichnung Kontaktaufnahme Vorschriftensammlung
Aktuelles
Beitragspflicht
Beitragssatzung
Beitragsrechner