Biosicherheit in Tierhaltungen

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Mit Biosicherheit Tierseuchenfälle verhindern und eindämmen


Die Biosicherheit beschäftigt sich mit der Analyse bestehender Gefahren, der Erregereinschleppung in Tierhaltungen sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um dieses Risiko zu verkleinern oder zu verhindern.

Durch das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhaltende in der besonderen Verantwortung "Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren" sicherzustellen. Diese Maßnahmen gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten, die den Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zur Verfügung stehen. Hierzu gehören z. B. Verfahren, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in den Betrieb gelangen oder Verfahren für die Nutzung der Ausrüstung.

sind das Animal Health Law (AHL, Verordnung (EU) 2016/429) sowie diverse delegierte und Durchführungsverordnungen. Auf nationaler Ebene sind Vorgaben zur Biosicherheit in Nutztierhaltungen im Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), in der Schweinehaltungshygieneverordnung (Sch-HaltHygV), in der Geflügelpestverordnung (GeflPestSchV) und der Nds. Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose (Nds. ParaTb-VO), geregelt. Eine Übersicht der rechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der einzelnen Tierseuchen finden Sie unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.


Gemäß EU-Recht müssen Tierhalterinnen und Tierhalter über Kenntnisse zu Tiergesundheit und Tierseuchen verfügen und sich der Verbreitungsgefahren von Tierseuchen bewusst sein. Auch müssen Tierhalterinnen und Tierhalter Maßnahmen zum physischen Schutz vor biologischen Gefahren (u. a. Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Reinigung, Desinfektion) umsetzen und sollten betriebsindividuelle Biosicherheitsmanagementpläne erstellen, in denen Verfahren zur Seuchenprävention beschrieben werden. Diese Maßnahmen sollten in einem Dokument schriftlich festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden.

Um den neuen Anforderungen des europäischen Tiergesundheitsrechts gerecht zu werden, wurden auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen Arbeitsgruppen zur Biosicherheit mit den maßgeblichen Akteuren gegründet. Ziel der Arbeitsgruppen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht und nationale Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet. Nach der Erstellung des initialen Biosicherheitskonzepts ist eine jährliche Evaluation zur Überprüfung der Betriebssituation und Aktualisierung vorgesehen. 
 

Inzwischen wurden folgende Konzepte fertig gestellt:

Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe 
nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt - für Schweinehaltungen aller Größen 


​Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt - Evaluationsbogen

Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe 
nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt - richtet sich zunächst an Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Stück Geflügel

 

​​Grundsätzlich müssen jedoch alle Geflügelhaltenden Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ergreifen. Daher empfehlen wir auch Hobbygeflügelhaltern dringend, die Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Tierseuchen in ihren Bestand zu verhindern.

Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe 
nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt 

 

​Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Rinder haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt - Evaluationsbogen


Anzumerken bleibt, dass sich die Konzepte auf die aktuellen Rechtsvorschriften beziehen. Im Einzelfall können weitergehende Maßnahmen angeordnet werden. Um die Biosicherheitskonzepte für die unterschiedlichen Tierarten und deren langfristige Umsetzung in den Betrieben zu verankern, sollen im Rahmen der tierärztlichen Tiergesundheitsbesuche regelmäßig Biosicherheitsberatungen durchgeführt werden. Die Einbeziehung von geschulten Fachberaterinnen und Fachberatern kann die Erarbeitung und Umsetzung von betriebsindividuellen Lösungen zielführend ergänzen. Für Beratung und Erstellung des Biosicherheitskonzeptes durch qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte bzw. Fachberaterinnen und Fachberater werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Beihilfen gewährt, sofern die Teilnahme an einer eintätigen Fortbildungsveranstaltung zum Niedersächsischen Biosicherheitskonzept nachgewiesen werden kann.
 

Im Seuchenfall sind die Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und der EU abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Somit wird auch die Biosicherheit zukünftig bei der Leistungsgewährung eine größere Rolle spielen müssen.