Biosicherheit in Tierhaltungen

 

Mit Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren kann der Tierhaltende die Tierbestände vor Tierseuchenausbrüchen schützen. Neben tierschutzrelevanten Aspekten haben Ausbrüche hochansteckender Tierseuchen auch sehr große wirtschaftliche Folgen für den betroffenen Tierhalter, aber auch für die Tierhaltungen in der Umgebung. So sind mehr als vier Millionen Tiere sind seit November 2023 europaweit der sogenannten Vogelgrippe zum Opfer gefallen. Oberste Priorität muss daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der weiteren Verbreitung von Infektionen haben. „Tierhalter sind rechtlich dazu verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen sicherzustellen und unbedingt einzuhalten.

 

Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter zudem in der besonderen Verantwortung, sogenannte „Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen, um die Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Dazu gehören z. B. auch Verfahren, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in den Betrieb gelangen oder Verfahren für die Nutzung von Ausrüstung.

Um den neuen Anforderungen des europäischen Tiergesundheitsrechts gerecht zu werden, wurden auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und des Landvolk Niedersachsen Arbeitsgruppen zur Biosicherheit mit den maßgeblichen Akteuren gegründet. Ziel der Arbeitsgruppen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht und nationale Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet.

 

Inzwischen wurden folgende Konzepte fertig gestellt:

  • Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ – für Schweinehaltungen aller Größen
  • Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ - richtet sich zunächst an Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Stück Geflügel. Grundsätzlich müssen jedoch alle Tierhalter Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ergreifen. Daher empfehlen wir auch Hobbygeflügelhaltern dringend, die Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Tierseuchen in ihren Bestand zu verhindern.


Anzumerken bleibt, dass sich die Konzepte auf die aktuellen Rechtsvorschriften beziehen. Im Einzelfall können weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.
 

Alle Dokumente zu dem Thema "Biosicherheit" finden Sie auf dem rechten Bildschirmrand in der Infobox "Dokumente des Nds. Biosicherheitskonzepts".