Formular zur Beantragung der Beihilfe für die Tierkennzeichnung und Beratung für diesen Bereich

 

Nach der EU-Beihilfevorschrift ist die Gewährung der Beihilfe für Beratungskosten und der 40 %igen Beihilfe für KZM an ein Antragsverfahren gebunden, bei dem der Tierhalter versichern muss, dass

  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse bezahlt sind oder bezahlt werden,
  • das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist und
  • gegen den Betrieb keine Rückforderungen von rechtswidrig gezahlten Beihilfen anhängig

sind.

Dieser Beihilfeantrag ist vor oder spätestens mit der Bestellung abzugeben und Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe. Wird auch nur eine dieser Erklärungen nicht abgegeben, müssen die zugeteilten KZM zu 100 % in Rechnung gestellt werden.

Halter von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und Kreuzungen) müssen ab dem 01.01.2017 die Kosten für benötigte Transponder zur Kennzeichnung einschließlich der Zuteilungs- und Versandkosten selbst tragen, da die TSK ab diesem Zeitpunkt dafür keine Beihilfe mehr gewährt. (Artikel "Transponderkennzeichnung bei Equiden")

 

Beihilfeantrag rechtzeitig stellen, am besten online!

Jeder Tierhalter sollte möglichst schnell seinen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen. Um das Verfahren einfach und ohne unnötigen bürokratischen Aufwand abzuwickeln, hat der vit Verden in Abstimmung mit der TSK für Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter ein elektronisches Verfahren eingerichtet, das seit dem 06.12.2016 zur Verfügung steht. Ein einmal abgegebener Antrag gilt für alle Bestellungen von Kennzeichnungsmedien. 

Tierhalter, die den Beihilfeantrag nicht auf elektronischem Weg stellen können, erhalten auf Anforderung die Antragsunterlagen von vit Verden zugeschickt oder drucken sich das Formular über den Link am Ende dieses Artikels aus.

Liegt noch kein Antrag auf Beihilfe vor, wird zunächst eine Bestellung von Kennzeichnungsmedien nicht ausgeführt, da eine Erklärung vorab vorliegen muss, wenn die Beihilfe in Anspruch genommen werden soll. In diesem Fall werden dem Tierhalter die Antragsunterlagen per Post zugeschickt. Erst nach Rücklauf des Antrages, kann die Bestellung weiter bearbeitet werden. Um diese Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle betroffenen Tierhalter den Antrag schnellstmöglich stellen - am besten online.

Formular zur Beantragung der Beihilfe für die Tierkennzeichnung und Beratung für diesen Bereich