Tierseuchenkassenbeiträge 2021 - Beiträge bleiben auf gleichem Niveau

 

Niedersachsens Tierhalter müssen sich zumindest für 2021 auf keine großen Veränderungen einstellen. Ihre Tierseuchenkassenbeiträge bleiben fast überall annähernd gleich – eine Ausnahme machen lediglich die Pferde.
 

Anfang des Jahres ist in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse arbeitsmäßig immer Hochsaison – die turnusgemäßen Meldungen der rund 110.000 Tierhalterinnen und Tierhalter in Niedersachsen zu ihren Bestandszahlen stehen an. Leider ist die Winterzeit auch immer Virenzeit – wie aktuell die Geflügelhalter durch die sich in Weser-Ems verbreitende Geflügelpest leidvoll erfahren.

Auch wenn es auf einem Betrieb keine Änderungen im Tierbestand gibt, ist die Mitteilung von Art und Anzahl der gehaltenen Tiere über die Homepage der Tierseuchenkasse unter www.ndstsk.de oder über die zugesandte Meldekarte erforderlich. Dies ist gesetzlich so vorgegeben.

Aus den Tierbestandsmeldungen wird bis Anfang März der Beitragsbescheid generiert. Dieser wird aus der Anzahl der Tiere und dem jeweiligen Beitragssatz ermittelt. Die Beiträge werden jährlich entsprechend der zu erwartenden Ausgaben neu kalkuliert und zwar getrennt nach den Ausgaben der einzelnen Tierarten. So bestehen in der Tierseuchenkasse getrennte Kassen für Rinder, Pferde, Schafe/Ziegen, Schweine und Geflügel. Beim Geflügel werden nochmals zehn verschiedene Beitragsgruppen unterschieden, da zum Beispiel ein Hähnchen bei der Tierseuchenkasse ganz andere Kosten verursacht als ein Putenhahn.

Bei den geplanten Ausgaben im Jahr 2021 handelt es sich im Bereich der vorbeugenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor allem um Untersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen, Impfungen, Tierkennzeichnungen sowie um Maßnahmen zur Paratuberkulose-Verminderung. Des Weiteren gehört dazu das Vorhalten von Ressourcen für die praktische Tierseuchenbekämpfung sowie die Tierkörperbeseitigung. Ausgaben, die durch einen möglichen Ausbruch von Tierseuchen bedingt sind, sind nicht direkt Bestandteil der Beitragskalkulation. Diese Ausgaben werden aus den bestehenden Rücklagen gedeckt. Sie sind dann in den Folgejahren wieder aus den Beiträgen aufzufüllen.

Das abgelaufene Jahr 2020 war zumindest bis Mitte Dezember bei den Nutztieren in Niedersachsen ein ruhiges Seuchenjahr. Es gab bis zum Zeitpunkt der Festlegung der Beiträge nur zwei Geflügelpest-Ausbrüche und sehr wenige BHV1-Fälle bei Rindern.

Was für die Tierseuchenkasse allerdings im abgelaufenen Jahr beitragsrelevant war, sind deutlich steigende Kosten für die Tierkörperbeseitigung. Inzwischen wurde die 20 Mio. €-Marke für den von Tierhaltern zu tragenden 60 %-Anteil der Kosten überschritten. Das wirkt sich deutlich auf die Beiträge für das Jahr 2021 aus.

Wie erwähnt, ist bei der Kalkulation der Beiträge die oberste Zielsetzung der Tierseuchenkasse eine verursachergerechte Zuordnung der Kosten auf die jeweilige Tierart. Daher wurden folgende Punkte bei der Kalkulation berücksichtigt:

 

Rinder
Für die Programme zur Untersuchung der Rinder auf BVD, BHV1, Paratuberkulose, Leukose und Brucellose sind rund 15 Mio. € einzuplanen, hinzu kommen unter anderem 2 Mio. € für die Seuchenvorsorge und 240.000 € für die Kennzeichnung und Meldungen in HI-Tier. Die günstige Seuchensituation in 2020 hat dazu geführt, dass der Beitrag in 2021 um 0,10 € sinkt und 8,35 € pro Rind beträgt. Der Mindestbeitrag bleibt bei
12,50 €.

 

Schweine
Der Ansatz für die Untersuchungen von Hausschweinen auf die Afrikanische Schweinepest wurde für 2021 erhöht. Zudem sind im Haushalt der Schweine die Kosten für die Ohrmarken und insbesondere die Tierkörperbeseitigungskosten relevant. Diese Kosten können nur mit einer Beitragserhöhung um 0,05 € auf 0,75 € gedeckt werden. Der Mindestbeitrag bleibt bei 12,50 €.

 

Schafe/Ziegen
Wegen der Notwendigkeit der Deckung der Kosten für die Ohrmarken, deren Zuteilung und Meldungen in HI-Tier, beträgt der Mindestbeitrag für Schaf- und Ziegenhaltungen schon seit einigen Jahren 15,00 €, so wird es auch in 2021 der Fall sein. Die Ausgaben für die Untersuchungen der Herden auf Brucellose, die Kosten der Seuchenvorsorge und insbesondere die der Tierkörperbeseitigung erfordern einen Beitrag von 1,50 € pro Schaf und Ziege und damit 0,10 € mehr als im Vorjahr.

 

Geflügel
Die Geflügelbeiträge können wegen der erfolgten Refinanzierung der Geflügelpest-Kosten aus dem Jahr 2017 und des abgeschlossenen Rücklagenaufbaus bei den meisten Geflügelarten reduziert werden. Lediglich bei den Legehennen und den Putenküken gibt es einen leichten Beitragsanstieg, da der Schlüssel für die Verteilung der Tierkörperbeseitigungskosten beim Geflügel angepasst wurde.

 

Pferde
In den vergangenen Jahren wurden zur Deckung der Ausgaben Entnahmen aus der Rücklage geplant, weil diese nach einer Aktualisierung der Kalkulation reduziert werden konnte. Nun ist der Überschuss abgebaut, so dass eine weitere Entnahme nicht mehr möglich ist. Daher ist für die Finanzierung der Ausgaben im Bereich Tierkörperbeseitigung und Verwaltung sowohl der Mindestbeitrag auf 15 € als auch der Beitrag pro Einzeltier von 0,50 € auf 1,00 € anzuheben.

Die sich für das Jahr 2021 ergebenden Tierseuchenkassenbeiträge sind in der Tabelle aufgeführt.
 

Für das Jahr 2021 ergeben sich damit in Niedersachsen und Bremen folgende Tierseuchenkassenbeiträge:

Tierart Beitrag 2021
je Tier

Unterschied 
zum Vorjahr

Rind 8,35 € - 0,10 €
Pferd 1,00 € + 0,50 €
Schwein 0,75 € + 0,05 €
Ziege/Schaf 1,50 € + 0,10 €
Geflügel    
Legehennen 0,0248 € + 0,0018 €
Masthähnchen 0,0179 € - 0,0005 €
Putenhähne 0,4451 € - 0,0521 €
Putenhennen und Putenküken
43. bis 70. Tag
0,0447 € - 0,0241 €
Küken in Brütereien 0,1866 € - 0,0317 €
Sonstiges Geflügel und Großelterntiere 0,0850 € - 0,0317 €
Putenkükenaufzucht 0,0212 € + 0,0021 €
Enten 0,0359 € - 0,0134 €
Gänse 0,0346 € - 0,0159 €
Elterntiere 0,0833 € - 0,0328 €