SEPA


Seit dem 01. Februar 2014 wurden die nationalen Zahlungsverfahren durch SEPA ersetzt. SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Der europäische Gesetzgeber hat beschlossen, dass Banken und Sparkassen europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bereitstellen. Private Bankkundinnen bzw. Bankkunden konnten bis zum 01. Februar 2016 sowohl im Online-Banking als auch in der Filiale ihrer Bank weiterhin mit nationaler Kontonummer und Bankleitzahl Überweisungen veranlassen. Wenn Sie Ihre Tierseuchenkassenbeiträge per Überweisung bezahlen möchten, nutzen Sie bitte den vorbereiteten Überweisungsträger, der dem Beitragsbescheid beigefügt ist. Falls Sie die Überweisung online veranlassen möchten, finden Sie hier die Bankverbindung der Tierseuchenkasse zum einfachen Kopieren und Einfügen:
 

Zahlungsempfänger:  Niedersaechsische Tierseuchenkasse
IBAN: DE97250400660344441100
BIC: COBADEFFXXX

 

Bitte vergessen Sie beim Onlinebanking auf keinen Fall, den Verwendungszweck des vorbereiteten Überweisungsträgers mit anzugeben, da wir andernfalls Ihre Zahlung unter Umständen nicht korrekt zuordnen können und Ihnen im automatisierten Verfahren ungerechtfertigt eine Mahnung senden müssen. Das einfachste Verfahren der Beitragszahlung ist, der Tierseuchenkasse die Ermächtigung zur Einziehung der Beiträge durch Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Dieses Verfahren beschleunigt den Zahlungsweg, erspart Ihnen und der Tierseuchenkasse Arbeit und Kosten und stellt vor allem die fristgerechte Zahlung sicher.

 

Zum 01. Februar 2014 hat die Tierseuchenkasse auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt. Eine von Ihnen in der Vergangenheit erteilte Einzugsermächtigung wurde dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Sollten Sie sich dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren neu anschließen wollen, loggen Sie sich bitte ein und erteilen Sie unter "Meine Daten -> Nutzerkonto->Bankverbindung" das SEPA-Mandat online. Alternativ können Sie den Vordruck auf der Rückseite der Meldekarte nutzen oder telefonisch einen Vordruck anfordern. Damit Ihr Mandat noch beim Beitragseinzug dieses Jahres genutzt werden kann, muss es bis zum 10. Februar bei der Tierseuchenkasse angekommen sein.