Seit dem 30.04.2017 wird in den Gebührenbescheiden über die anteiligen Kosten für die Tierkörperbeseitigung darauf hingewiesen, dass Tierbesitzer/innen automatisch für 100 % der Abholungskosten sowie für 75 % der Beseitigungskosten (bzw. 100 % bei TSE-pflichtigen Falltieren) einen staatlichen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss steht Tierbesitzern bzw. Tierbesitzerinnen nicht zu,
Sofern einer der beiden genannten Fälle auf die Tierbesitzerin/den Tierbesitzer zutrifft, hat diese/r dies unverzüglich bei der Nieders. Tierseuchenkasse anzuzeigen!
Hier können Sie sich über die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Art. 2 Ziff. 26 VO (EU) Nr. 702/2014 i.V.m. Anlage 1 informieren.
Bei allen Fragen zur Tierkörperbeseitigung erreichen Sie uns zurzeit am besten per E-Mail unter info@ndstsk.de Während der Corona-Krise können wir leider nicht den gewohnten telefonischen Service anbieten. Bei unaufschiebbaren und besonders dringenden Fällen wählen Sie bitte die 0511/70156-0.
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